В здании изначально функционировали магазин и офисы.
Магазин
В цокольном этаже доходного дома находился магазин. Эксплуатация магазина будет восстановлена. Однако область верхнего цокольного этажа больше не должна «прятаться» от публики. Скорее всего, своды подвала должны быть спроектированы так, чтобы их было видно из магазина.
Офисы
Кроме того, одна комната на каждом этаже имела отдельный вход с лестничной клетки и, таким образом, могла служить полуобщественным офисом. Поэтому не исключено, что раньше квартира на нижнем этаже использовалась исключительно в коммерческих целях. Это означает, что нижний этаж также можно использовать в коммерческих целях в будущем.
Haus Nr. 35 in der Oberen Silberstraße
В 1870-м году Виктор построил дом, в котором жила его семья. Haus Nr. 35 in der Oberen Silberstraße (bis ca. 1882 trug die Nr. 105).
Доходный дом
Второй дом был построен между 1890-1893-м годами. Уже 11 февраля 1894-ого года в местной газете Виктор, в качестве владельца, ищет квартирантов в квартиру на среднем этаже, содержащую 4 отапливаемых комнаты. В этом же доме жили и повзрослевшие сыновья с семьями. В доходном доме на первом этаже находился магазин фирмы «Братья Дитель, фабрика шерстяных изделий».
Дом на Cloßstraße
.В 1970-м за домом Виктора Дителя, за которым не было ещё улицы, было построено длинное (40 м) отапливаемое одноэтажное здание, в котором, по-видимому, размещалось его аппретур-предприятие. С 1920 года это одноэтажный, адоптированный под жилой, дом. По границе этого дома существует уже застроенная улица (Cloßstraße), и дом не имеет окон, выходящих на эту улицу.
Школьные участки 1891 1. Bezirksschule
18. Juni GRS 6. Schulangelegenheit: Es wird beschlossen, den am Anfang der Pohlitzer Straße gelegenen Privatier C. W. Daßler’schen Bauplatz zu Schulbauzwecken unter dem Vorbeghalt zu erwerben, daß oberbehördliche Genehmigung zur Erbauung eines Schulhauses an dieser Stelle ertheilt wird. (ANBl.23. Juni)
Fürstlicher Hohen Landesregierung überreichen wir in der Anlage gehorsamt ein Gesuch des Rentiers Victor Dietel hier um Genehmigung der Zufahrtsstraße-Pohlitzerstraße-Lehmgrube (später Cloßstraße) mit dem Bemerken, daß uns Bedenken gegen diese Genehmigung, die vom 13. August 1887, den Bebauungsplan Pohlitzberg-Reißberg-Waldberg betreffend, beantragt worden ist(…) nicht bejahen. Der für jene Gegend ebenfalls zur Genehmigung eingereichte Bebauungsplan und Parzellierungsplan der an der Pohlitzerstraße gelegenen Daßler’schen Grundstücke berührt die Zufahrtstraße nicht.
n. Rep. A. Cap. XIV Nr. 270 Bl. 1., Bl. 1. rev.
n. Rep. A. Cap. XIV Nr. 270 Regierungs-Acten in Verwaltungs_ Sachen, enthaltend den Parzellierungsplan für das dem Hoflieferanten Julius Dietel hier gehörige Grundstück am Pohlitzberg, ingleichen weitere Parzellierungspläne daselbst und darauf bezügliche Bauerlaublis- resp. Dispensations- Gesuche. 1891 ff
1891 1. Bezirksschule (n. Rep. A. Cap. XIV Nr. 270 Bl. 1., Bl. 1. rev.)
18. Juni GRS 6. Schulangelegenheit: Es wird beschlossen, den am Anfang der Pohlitzer Straße gelegenen Privatier C. W. Daßler’schen Bauplatz zu Schulbauzwecken unter dem Vorbeghalt zu erwerben, daß oberbehördliche Genehmigung zur Erbauung eines Schulhauses an dieser Stelle ertheilt wird. (ANBl.23. Juni)
Fürstlicher Hohen Landesregierung überreichen wir in der Anlage gehorsamt ein Gesuch des Rentiers Victor Dietel hier um Genehmigung der Zufahrtsstraße-Pohlitzerstraße-Lehmgrube (später Cloßstraße) mit dem Bemerken, daß uns Bedenken gegen diese Genehmigung, die vom 13. August 1887, den Bebauungsplan Pohlitzberg-Reißberg-Waldberg betreffend, beantragt worden ist(…) nicht bejahen. Der für jene Gegend ebenfalls zur Genehmigung eingereichte Bebauungsplan und Parzellierungsplan der an der Pohlitzerstraße gelegenen Daßler’schen Grundstücke berührt die Zufahrtstraße nicht.
15. Okt. 1891 Der GV. d. F. Residenzstadt (n. Rep. A. Cap. XIV Nr. 270 Bl. 11., Bl. 11. rev.)
Dem Rentier V. Dietel konnte auf sein im Frühjahr d. J. eingereichtes Baugesuch Konsens nicht ertheilt werden, als bis ein von Fürstlicher Landesregierung genehmigter Bebauungsplan für die in Frage stehende Gegend vorlag. Der von der städtischen Behörden aufgestellte Plan fand diese Genehmigung nicht, erfuhr vielmehr nach dem Gutachten des Königlich Sächsischen Kommisionsrathes Barthold eine kleine Abänderung und wurde mit dieser laut Rescript vom 19. Juni 1891 Höchsten Orts genehmigt. Nach diesem Plan, auf Grund dessen erst Bauconsens ertheilt werden konnte, und nach welchem sich selbstverständlich Dietel richten musste, (§ 1 der Localbauordnung) ist das Dreieck c e f (oder richtiger, wie wir es eingezeichnet und verlangt haben x g f) zur Straße zu ziehen, - eine im Interesse des Verkehrs sehr heilsame und nothwendige Maßregel, da sich zweifellos in der Zukunft der Hauptverkehr vom Pohlitzberg durch diese Zufahrtsstraße nach der oberen Silberstraße bewegen wird und eine große Kehre an jener Ecke erfordert. Nach § 9 Abs. 1 und 2 der Localbauordnung ist p. Dietel verpflichtet, das fragliche Dreieck unentgeltlich an die Stadt abzutreten, da es sich einerseits um Grund und Boden, der nach dem Bebauungsplan zu öffentlichen Straßen und Plätzen erforderlich ist, handelt, andererseits um ein Eckhaus, bei welchem das Areal unentgeltlich abzutreten ist, welches durch die bis zur Mitte dieser Straßen verlängerten Frontlinien des Hauses begrenzt wird. (…)
14 Juli 1893 Der GV. (n. Rep. A. Cap. XIV Nr. 270 Bl. 14., Bl. 14. rev.)
Bei der Ausarbeitung des Bebauungs- Planes für den Reißberg sind die städtischen Behörden bestrebt gewesen, dem Wunsche der Fürstlichen Hohen Landesregierung nachzukommen, daß Straßen entstehen, die im Allgemeinen und wenn thunlich nur eine Steigung von 1:15 erhalten. Soll diese Prinzip durchgeführt werden, so können bei den vorhandenen Terrainschwierigkeiten die Grundstücksgrenzen der einzelnen Besitzer selbstverständlich nicht berücksichtigt werden; es wird Sache der Besitzer sein, sich untereinander zu verständigen und gegenseitig Arealaustausch vorzunehmen, wenn sie nicht Schaden erleiden wollen. So verhält sich mit dem Randel’schen Gesuch, wir können dasselbe nicht befürworten.